Es gibt sie bereits seit 2009 – die Abgeltungssteuer. Das hat für die Geldanleger zur Folge, dass jeder Ertrag aus Kapitalanlagen, der über den Sparerfreibetrag hinausgeht, mit 25 Prozent versteuert wird.
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Es gibt sie bereits seit 2009 – die Abgeltungssteuer. Das hat für die Geldanleger zur Folge, dass jeder Ertrag aus Kapitalanlagen, der über den Sparerfreibetrag hinausgeht, mit 25 Prozent versteuert wird.
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