Abgeltungssteuer
Es gibt sie bereits seit 2009 – die Abgeltungssteuer. Das hat für die Geldanleger zur Folge, dass jeder Ertrag aus Kapitalanlagen, der über den Sparerfreibetrag hinausgeht, mit 25 Prozent versteuert wird.
Steueränderung
Bisher musste eine alleinstehende Person mit mehr als 801 Euro Einnahmen aus Kapitalanlagen Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer bezahlen. Bei Ehepaaren lag die Obergrenze bei 1.602 Euro. Das hat sich ab dem Jahr 2009 geändert. Nun muss die Abgeltungssteuer bezahlt werden. Das betrifft jetzt alle Geldanleger. Für Steuerzahler, deren Satz über 25 Prozent liegt, ist die Abgeltungssteuer ein klarer Vorteil, denn sie bezahlen jetzt weniger, als bei der Berechnung mit ihrem individuellen Steuersatz.
Mehr zahlen
Wer unter diesem Satz liegt, bezahlt mehr. Sie haben allerdings die Möglichkeit, eine Besteuerung nach dem individuellen Satz zu beantragen beziehungsweise bekommen sie das zu viel gezahlte Geld bei der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet.
Direkt abgeführt
Die Banken führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab. Mit diesen 25 Prozent ist die Steuer für Kapitalerträge abgegolten. Das Ziel dieser Abgeltungssteuer ist, bei den Steuerabgaben international wettbewerbsfähig zu sein. Die Geldanleger sollten dazu animiert werden, ihr Geld in Deutschland anzulegen, oder das bereits ins Ausland transferierte wieder zückzuholen. Geldanleger, deren Steuersatz über 25 Prozent liegt, profitieren von der Abgeltungssteuer.
Andere Anpassungen
Doch mit Einführung der Abgeltungssteuer ist auch die Spekulationsfrist abgeschafft worden. Bislang betrug diese 12 Monate. Ab 2009 ist jeder Zuwachs an Wert bei Wertpapieren steuerpflichtig. Wer für die Altervorsorge spart, auch den trifft die Abgeltungssteuer, denn die Zinsen in diesem Bereich sind ohnehin nicht so hoch, so dass nach Abzug der Abgeltungssteuer noch weniger Ertrag übrig bleibt, und das bei einer Sparzeit von 20 Jahren.