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Was tun bei Eigenbedarfskündigung des Vermieters?

19. 08. 2017 Haushalt / Wohnen No Comments

Ein Großteil der Bürger in Deutschland lebt in Wohnungen, denn meist sind die Häuser enorm teuer. Miete ist immer noch die bessere Alternative zum Kauf eines Eigenheims.

Risiko

Doch gerade, wenn man zur Miete wohnt, muss man bei privaten Vermietern damit rechnen, dass er die Wohnung oder das angemietete Haus irgendwann als Eigenbedarf nutzen möchte. Kann man in diesem Fall etwas tun oder muss man die Wohnung in diesem Fall wirklich räumen.

Eindeutige Rechtslage

Wer sich mit dem Mietrecht befasst hat, wird schnell feststellen, dass in einem solchen Fall der Vermieter das Recht auf die Nutzung der Wohnung hat. Allerdings muss dieser Fall auch in dem Mietvertrag verankert sein. Der Mieter muss aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, denn so hat er die Möglichkeit in dieser Zeit eine neue Wohnung oder ein neues Mietshaus zu finden.

Stattlicher Vermieter

Bei öffentlichen Vermietern der Stadt muss man sich über diese Sache keine Sorgen machen, denn die Vermieter nutzen die Wohnungen nicht für den Eigenbedarf, denn diese sind staatliche Wohnungen. Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist meist nur bei privaten Vermietern möglich.

Vertragliche Vereinbarung

Die Mieter werden meist auch vor Vertragsschluss auf diese Klausel hingewiesen, sodass die Mieter genau wissen, dass es zu dieser Kündigung kommen kann. Diese Art Kündigung ist aber sehr selten, denn die meisten Vermieter leben von den Mieteinnahmen und sehen diese Kündigung als letztes Mittel. Wenn man in die Situation kommt und die Kündigung bekommt, hat man meist nur geringe Chancen sein Recht einzuklagen, denn die Vermieter sichern sich immer mit bestimmten Klauseln im Mietvertrag ab.

Nachfragen bringt Klarheit

In fast allen Mietverträgen von privaten Vermietern findet man diese Klausel. Sollte der Vermieter diese Klausel nicht eintragen, so hat dieser auch kein Recht auf Eigennutzung und man sollte sich mit einem Anwalt beratschlagen. Im Zweifel ist es auch immer besser den Vermieter noch einmal genau zu fragen und auch das persönliche Gespräch zu suchen.

KündigungMieteWohnen

Licht ins Dunkel bringen

Ach, du Schreck – ein Fleck

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