Die Reiserücktrittsversicherung
Wer eine Reise gebucht hat und diese dann, aus welchen Gründen auch immer, nicht antreten kann, muss hierfür meist hohe Stornogebühren zahlen. In der Regel fallen diese umso höher aus, je später der Rücktritt von der geplanten Reise erfolgt.
Stornokosten
Eine Reiserücktrittsversicherung kann ganz oder teilweise für die Stornokosten einer Reise aufkommen. Voraussetzung dafür ist, dass für den Rücktritt wichtige persönliche Gründe vorliegen, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht vorhersehbar waren.
Schwerwiegende Gründe
Solche wichtigen Gründe liegen zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung oder Verletzung, aber auch bei einer Schwangerschaft vor. Auch der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Arbeitsaufnahme nach vorher bestandener Arbeitslosigkeit sind triftige Gründe, um auf den Antritt einer Urlaubsreise zu verzichten.
Vergleichen lohnt
Viele Versicherungsgesellschaften bieten eine Reiserücktrittsversicherung an. Da sich die Konditionen jedoch zum Teil deutlich voneinander unterscheiden, lohnt sich vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages in jedem Fall ein Vergleich.
Den Reiseabbruch versichern
Neben einer Reiserücktrittsversicherung kann auch eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden. Letztere kommt für alle Kosten auf, die entstehen, wenn eine bereits angetretene Reise aus wichtigen Gründen abgebrochen werden muss.
Eine Reiserücktrittsversicherung gibt es mit und ohne Selbstbehalt, außerdem ist sowohl eine Jahresversicherung als auch eine Einmalversicherung, welche dann nur eine Reise absichert, möglich.
Reiserücktrittsversicherung
Wer eine Schiffsreise plant, sollte hierfür eine spezielle Reiserücktrittsversicherung abschließen, welche der Tatsache Rechnung trägt, dass bei Schiffsreisen besonders hohe Stornogebühren anfallen.